Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Johannes Schwegler und Oliver Hagel GbR (Cuuno Digital Agency) ist eine Digitale Agentur für kreative Lösungen, die Leistungen in den Bereichen Entwicklung, Gestaltung und Erstellung von Internetprojekten, Websites und Online-Shops erbringt. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Geschäftsbedingungen des Kunden

  1. Für alle Verträge der Kunden mit der Johannes Schwegler und Oliver Hagel GbR (im Weiteren Cuuno ) gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Weiteren AGB ). Der Kunde und Cuuno werden nachfolgend gemeinsam Vertragsparteien genannt.

  2. Diesen AGB liegen in allen Abschnitten die folgenden Begriffsbestimmungen zugrunde:

    • Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

    • Textform meint im Hinblick auf die Kooperation die lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. ein PDF).

    • Schriftform meint im Hinblick auf die Kooperation die handschriftliche Unterzeichnung eines Dokumentes durch eine bevollmächtigte Person, die Übermittlung als PDF soll möglich bleiben.

    • Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Absatz 1 Satz 1 BGB).

  3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen finden nur mit Zustimmung von Cuuno Anwendung, die mindestens der Textform bedarf. Abweichende Geschäftsbedingungen werden insbesondere nicht dadurch in Verträge mit Cuuno einbezogen, dass der Kunde lediglich darauf Bezug nimmt und sie an Cuuno übermittelt oder Cuuno der Geltung der abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder Cuuno vorbehaltlos eine Leistung erbringt.



§ 2 Kundenkreis, Angebote, Leistungsumfang

  1. Cuuno erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Zusammenarbeit Cuuno als Unternehmer anzusehen sind, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertrag mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Cuuno behält sich vor, vom Kunden geeignete Nachweise für die Unternehmereigenschaft wie eine aktuelle Gewerbeanmeldung in Textform zu verlangen.
  2. Angebote von Cuuno sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrags oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Cuuno zustande. Cuuno darf eine schriftliche Bestätigung mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
  3. Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese von den Vertragsparteien ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart wurden.
  4. Die von Cuuno geschuldeten Leistungen werden mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbracht. Ein konkreter Erfolg wird jedoch von Cuuno nur dann geschuldet, wenn dieser ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart wird. Cuuno schuldet dem Kunden keine Leistungen, die nicht mindestens in Textform vereinbart worden sind, z.B. in einem Angebot.
  5. Cuuno darf sich bei der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Dritter bedienen, das können insbesondere Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen sein. Satz 1 gilt insoweit, wie die von Cuuno geschuldete Leistung nicht nach ihrer Natur und aufgrund einer gesonderten Vereinbarung, die mindestens in Textform vorliegen muss, ausnahmsweise höchstpersönlich erbracht werden muss (z. B. Beratung oder Schulung durch eine bestimmte Person). Cuuno hat das alleinige Weisungsrecht im Verhältnis zu den eingesetzten Dritten.
  6. Cuuno ist zur Beratung in Rechtsfragen nicht befugt. Es obliegt dem Kunden, die Konformität der geplanten Designs, Inhalte, Kampagnen bzw. Anzeigen mit dem geltenden Recht, insbesondere dem Datenschutz-, Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht sicherzustellen und nötigenfalls rechtzeitig eine Überprüfung durch einen geeigneten Spezialist (z. B. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht oder IT-Recht) im Wege der Fremdleistung zu beauftragen. Cuuno übernimmt insbesondere keine Zusicherung für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Leistungen bzw. Vorstufen (z. B. Entwürfe, Skizzen). Design-, Patent- oder Markenrecherchen sind vom Kunden auf eigene Veranlassung und Rechnung durchzuführen. Cuuno wird ggf. bestehende Bedenken im Zuge einer vertrauensvollen Zusammenarbeit anzeigen.
  7. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Rechtskonformität der vom Kunden verwendeten Rechtstexte (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung, Disclaimer) ist allein der Kunde verantwortlich. Cuuno pflegt Freitext oder – sofern vom Kunden gewünscht – Mustertexte von anderen Anbietern ein. Es obliegt dem Kunden, einen geeigneten Spezialisten (z. B. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht oder IT-Recht) zu beauftragen, um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchführen zu lassen. Absatz 6 letzter Satz gilt entsprechend.



§ 3 Grundsätze der Zusammenarbeit & Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle den jeweiligen Vertrag bzw. Auftrag betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle den Vertrag Auftrag betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt in Abstimmung mit Cuuno die für die Auftragsdurchführung erforderliche Anzahl an fachlichen qualifizierten Mitarbeitern bereit.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Cuuno bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er muss insbesondere sämtliche notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten und Dateien, Inhalte (wie Bilder, Fotos, Grafiken, Videos, Texte) und Suchbegriffe (Keywords) – im Weiteren " Content" – rechtzeitig in einem gängigen und unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung stellen. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Content in ein anderes Format erforderlich, übernimmt der Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen gegen Belegvorlage.
  3. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, stellt der Kunde alle für die Websiteerstellung bzw. -gestaltung notwendigen Informationen und Daten (wie Bilder, Fotos, Grafiken, Videos, Texte für die Website) innerhalb von 10 Tagen ab Auftragserteilung per z.B. per E-Mail zur Verfügung. Kann der Kunde die notwendigen Informationen und Daten nicht binnen dieser Frist liefern, so wird Cuuno zur vertragsgemäßen Erfüllung ggf. zunächst Platzhalter für Inhalte wie Texte und Fotos einsetzen. Der Austausch der Platzhalter durch finale Inhalte des Kunden erfolgt nach der Abnahme der Leistungen und nach Absprache.
  4. Der Kunde garantiert, dass er im Hinblick auf den an Cuuno bereitgestellten Content jeweils über die erforderlichen eigenen Rechte oder ausreichende Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde gewährt Cuuno an dem übermittelten Content das Recht, diesen für die dem Vertrag bzw. Auftrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Cuuno wird hierzu – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung eingeräumt.
  5. Der Kunde garantiert weiter, dass von Cuuno durch die auftrags- bzw. vertragsgemäße Verwendung des Content keine Rechte Dritter wie Namens-, Eigentums-, Kennzeichen- und Urheberrechte oder das Recht am eigenen Bild im Sinne von § 23 KunstUrhG verletzt werden und auch nicht anderweitig gegen geltendes Rechtverstoßen wird. Ggf. für die vertragsgemäße Verwendung des Contents erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse bzw. Einwilligungen (z. B. "Model release", "Property release") holt der Kunde ein, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung mit Cuuno mindestens in Textform getroffen wurde.
  6. Cuuno ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen; der Kunde verpflichtet sich, Cuuno bei Bedarf eine entsprechende Vollmacht zum Einkauf dieser Fremdleistungen auszustellen. Soweit ausnahmsweise Verträge über Fremdleistungen, die der Leistungserbringung für den Kunden zugutekommen, im Namen und für Rechnung von Cuuno abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Cuuno im Innenverhältnis von den entsprechenden Entgeltansprüchen des Anbieters der Fremdleistung freizustellen. Ansprüche gegen den Anbieter der Fremdleistung wegen der Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung tritt Cuuno bereits jetzt an den Kunden ab; der Kunde nimmt die Abtretung an.
  7. Die Einbindung des Kunden in den gesamten Entwicklungsprozess ist integraler Bestandteil der Zusammenarbeit der Vertragsparteien. Die Vertragsparteien werden transparent, sachlich und offen miteinander kommunizieren. Der Kunde wird auf Umstände, die Cuuno unbekannt und für die Leistungserbringung relevant sind, unaufgefordert hinweisen. Der Kunde wird Verstöße gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter diesbezügliche Bedenken gegenüber Cuuno unverzüglich mitteilen.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, Cuuno Änderungen seiner Kontaktdaten, solange die Kooperation nicht beidseitig vollständig erfüllt ist, unverzüglich und mindestens in Textform mitzuteilen.
  9. Der Kunde erbringt die erforderliche Mitwirkung auf eigene Kosten. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und kann Cuuno aus diesem Grund die geschuldete Leistung ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so bleibt die volle Vergütung geschuldet und der für die Leistungserbringung vereinbarte Zeitraum verlängert sich angemessen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur zudem eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt Cuuno vorbehalten.



§ 4 Freistellung

  1. Der Kunde stellt Cuuno von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Kennzeichenrechtsverletzungen, die gegen Cuuno in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.
  2. Cuuno ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Durchsetzung seiner Rechte vorzunehme Eigene Maßnahmen muss der Kunde im Vorweg mit Cuuno abstimmen.



§ 5 Vergütung, Fälligkeit, Ratenzahlung, Zeitkontingent

  1. Die Vergütung von Cuuno versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  2. Stellt Cuuno Beratungskontingente bereit, die vom Kunden in den vereinbarten Zeiträumen abgerufen werden können (z. B. Kontingent von zwei Stunden pro Kalendermonat), so verfallen die vom Kunden nicht abgerufenen Zeiten mit dem Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums. Ist dazu nichts Abweichendes vereinbart, endet ein Zeitraum zum Abruf des Kontingents jeweils mit dem letzten Werktag eines Eine Übertragung, Aufrechnung oder Erstattung nicht rechtzeitig abgerufener Kontingente ist ausgeschlossen.
  3. Cuuno ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn Cuuno nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Cuuno durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen) gefährdet wird.
  4. Soweit kein Eigentumsverlust nach §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich Cuuno das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zur Begleichung sämtlicher fälliger Zahlungsansprüche aus dem Verhältnis zum Kunden vor.



§ 6 Abrechnung, Fälligkeit, Verzug

  1. Cuuno ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.
  2. Die an Cuuno zu zahlende Vergütung ist binnen 14 Tagen ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Cuuno. Werden die vereinbarten Leistungen bzw. Arbeiten in Teilen erbracht, so werden entsprechende Teilvergütungen jeweils bei der Teillieferung bzw. Teilabnahme fällig und abgerechnet.
  3. Vereinbaren die Vertragsparteien Abschlagszahlungen auf die Vergütung, ist der monatliche Abschlag jeweils am ersten eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig; maximal jedoch jeweils in Höhe des anteiligen Wertes der bereits erbrachten Leistungen von Cuuno.
  4. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist möglich. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlungsverpflichtung gegenüber Cuuno in Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig.
  5. Der Schuldnerverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Cuuno auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  6. Cuuno hat Anspruch auf Ersatz folgender für die Vertrags- bzw. Auftragserfüllung notwendigen Auslagen, jeweils gegen Vorlage der Belege:
  • Ausgaben, die Cuunoe zur Beschaffung von Content im Zuge der Auftragserfüllung für erforderlich halten durfte (z . B. Lizenzgebühren);
  • Ausgaben, die Cuuno zur Beschaffung der Internet-Domain(s) im Zuge der Auftragserfüllung für erforderlich halten durfte;
  • Ausgaben, die Cuuno zur Beschaffung von Webserver-Speicherplatz im Zuge der Auftragserfüllung für erforderlich halten durfte und
  • Ausgaben, die dadurch entstehen, dass der Kunde die nochmalige Änderung von bereits abgenommenen Teilen der Website verlangt.
  1. Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Kunden zu erstatten.
  2. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen bzw. vereinbart sind, sind vom Kunden gegen Vorlage der Belege zu erstatten.



§ 7 Nutzungsrechtseinräumung

  1. Unter der Bedingung der vollständigen Begleichung der fälligen Vergütung räumt Cuuno dem Kunden an den vertrags- bzw. auftragsgemäß erstellten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung bzw. Verwertung ist unzulässig. Cuuno bleibt es vorbehalten, weitere Nutzungen bzw. Verwertungen auf Anfrage des Kunden schriftlich zu gestatten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere Urheberrechte sind. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung der Agentur zur Verwendung der Arbeiten bzw. Leistungen.
  2. Sofern dem Kunden zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen eingeräumt werden, sind Cuuno mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben; ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
  3. Cuuno schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte beispielsweise in Form von Skizzen, Entwürfen, Roh- und Produktionsdaten.
  4. Eine Übertragung des von Cuuno an den Kunden eingeräumten Nutzungsrechts an Dritte sowie mögliche Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht bereits im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Cuuno mindestens in Textform.
  5. Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von Cuuno erbrachten Leistungen nicht durch unbefugte Dritte genutzt werden können.



§ 8 Unterlagen

  1. An Entwürfen und Reinzeichnungen von Cuuno werden nur Nutzungsrechte im Sinne von § 5 oder gemäß vorrangig geltenden Vereinbarungen der Vertragsparteien eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
  2. Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Cuuno. Cuuno ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.



§ 9 Referenzwerbung, Signierung, Belegexemplare

  1. Cuuno darf den Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Cuuno darf das Projekt als Teil des Portfolios von Cuuno in Online- und Printmedien abbilden, darauf verlinken oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung für Cuuno – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich nutzen. Die Eigenwerbung erfolgt nicht, bevor der Kunde das Projekt öffentlich gemacht hat.
  2. Cuuno darf die entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, insbesondere den Namenszug, das Logo oder sonstige geschäftlich übliche Kennzeichen bzw. Bezeichnungen mit Link zur Website von Cuuno auf Inhalten, die für den Kunden erstellt wurden, dezent platzieren. Erbringt Cuuno Leistungen aus dem Bereich des Webdesigns wird Cuuno im Impressum der Website genannt.
  3. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien ausgeschlossen werden.



§ 10 Abnahme, Gewährleistung, Verjährung

  1. Wenn es im Einzelfall nicht abweichend vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die fertiggestellte und in den Verfügungsbereich des Kunden übertragene Leistung (z. B. Website) binnen zehn Werktagen schriftlich abzunehmen, sofern die Leistung den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept bzw. Prototypen entspricht. Der Kunde nimmt die Leistung auch ab, indem er sie in Gebrauch nimmt, beispielsweise die Website nach der Fertigstellung, nicht lediglich zu Testzwecken in Betrieb nimmt.
  2. Cuuno ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile der Leistung zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept bzw. dem Prototypen entspricht. Einmal abgenommene Teile können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt bzw. nicht ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.
  3. Für Mängel an der Funktionsfähigkeit der Website nach dem Stand der Technik haftet Cuuno grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 BGB, soweit nicht nachfolgend abweichend bestimmt:
  • Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet Cuuno nicht; ebenso nicht für Verlust von Daten, die allein auf einer erforderlichen, aber unterlassenen Datensicherung seitens des Kunden beruhen.
  • Liegt ein Mangel vor, muss der Kunde Cuuno zunächst die Gelegenheit geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach Wahl von Cuuno entweder durch die Beseitigung des Mangels oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung oder durch die Herstellung eines neuen Werkes.
  • Alle Ansprüche verjähren nach zwölf Monaten. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruches, nicht jedoch bevor die anspruchsstellende Vertragspartei Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erhalten hat. Satz 1 gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 650BGB längere Fristen gelten oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Unberührt von Satz 1 bleibt auch die Haftung von Cuuno wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz. Es gilt insoweit die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist und der jeweilige gesetzliche Verjährungsbeginn.
  1. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.



§ 11 Höhere Gewalt

  1. Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten von Cuuno, werden die Vertragsparteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen für die Zeit der Unterbrechung der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Umstände, die unvorhersehbar und vom Willen der Vertragsparteien unabhängig eintreten wie Krieg, Sabotage, Naturkatastrophen. Die genannten Umstände berechtigen Cuuno auch dann zu einer angemessenen Anpassung der Frist, wenn sie bei Subunternehmen eintreten.
  2. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig über Fälle höherer Gewalt unverzüglich ab Kenntnis informieren und sich über das Ergreifen angemessener Maßnahmen beraten.
  3. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer verhindert, sind die Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB anzupassen oder aufzuheben; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.



§ 12 Vertragsbeendigung

  1. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
  2. Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Cuuno die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).



§ 13 Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cuuno oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Cuuno nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Haftung von Cuuno nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Cuuno.



§ 14 Gerichtsstand, Rechtswahl, Änderung der AGB

  1. Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Vertragsparteien ist Aulendorf. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Formerfordernisses selbst.
  4. Cunno behält sich die Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft vor. Cuuno wird solche Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen, und wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben; Cuuno wird auf die damit im Einzelfall verbundenen Fristen und Rechtsfolgen sowie die ggf. bestehenden Widerspruchsmöglichkeit/en hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der in der Bekanntgabe bzw. Mitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen durch die fortgesetzte Inanspruchnahme der Dienste der Dienste von Cuuno als angenommen.